Rahmenbedingungen für alle Leistungen von vipnetzwerk.com vermarktungen-investments-projekte GmbH (i.F. vipnetzwerk).
Die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung vereinbarten Preise sind für mindestens 12 Monate bindend. Preisänderungen müssen mindestens 6 Wochen zuvor angekündigt werden.
Die Lieferverpflichtung ist in jedem Falle mit der Lieferung der Leistung auf digitalem Weg erfüllt. Von diesem Zeitpunkt an, geht die Gefahr an den Besteller über. Höhere Gewalt entbindet von der Lieferverpflichtung.
Der Versand der Dienstleistungen bzw. deren Ausführung erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
Die Dienstleistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von vipnetzwerk.
Der Bezugszeitraum beträgt jeweils 24 Monate und verlängert sich um jeweils weitere 24 Monate, wenn nicht mindestens 6 Wochen zum Ablauf des Bezugszeitraums schriftlich gekündigt wird. Für Sonderkündigungsrechte gelten gleiche Fristen und Formen.
Gewährleistungsansprüche bestehen bei Mängeln der Informationsaufbereitung und -lieferung. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit ermittelter Daten übernimmt vipnetzwerk keine Gewährleistung, da Daten und Zusatzinformationen nicht nur von vipnetzwerk direkt recherchiert werden, sondern auch von dritter und amtlicher Seite an vipnetzwerk übermittelt werden. Auch auf die Anzahl der Daten aus einem bestimmten Gebiet übernimmt vipnetzwerk keine Gewähr. vipnetzwerk verpflichtet sich nach Treu und Glauben (BGB § 242), d.h. nach bestem Bestreben, alle erreichbaren Informationen auszuwerten und zur Verfügung zu stellen.
(1) Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen vipnetzwerk und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Von dieser Rechtswahl ausgenommen sind die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem vipnetzwerk ist der Sitz des vipnetzwerks, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
Die Zahlung erfolgt gemäß Rechnungsstellung.
Falls Teile der Liefer- und Geschäftsbedingungen unwirksam sind oder unwirksam werden, bleiben die übrigen Vereinbarungen wirksam.